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   BGH, 24.05.1976 - VIII ZR 301/74   

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https://dejure.org/1976,5574
BGH, 24.05.1976 - VIII ZR 301/74 (https://dejure.org/1976,5574)
BGH, Entscheidung vom 24.05.1976 - VIII ZR 301/74 (https://dejure.org/1976,5574)
BGH, Entscheidung vom 24. Mai 1976 - VIII ZR 301/74 (https://dejure.org/1976,5574)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schadensersatzpflichtigkeit des vollmachtlosen Vertreters - Kenntnis vom Fehlen der Vertretungsmacht - Anforderungen an die Vereinbarung eines langfristigen Mietvertrages

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1977, 46
  • WM 1976, 876
  • DB 1976, 1573
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.06.1966 - VIII ZR 163/64

    Vereinbarung über Rechte eines Dritten zum Eintritt in einen Mietvertrag -

    Auszug aus BGH, 24.05.1976 - VIII ZR 301/74
    Im ersten Fall soll die Ersatzmieterklausel vor allem der Vereinfachung der wirtschaftlichen Abwicklung bei einem vorzeitigen Mieterwechsel dienen (Senatsurteil vom 29. Juni 1966 - VIII ZR 163/64 = NJW 1966, 1705 = WM 1966, 1045).

    Entscheidend ist, daß der Mieterwechsel sich in Ausführung und Erfüllung der Ersatzmieterklausel in dem Zusatzvertrag vollziehen sollte (vgl. Senatsurteil vom 29. Juni 1966 a.a.O.) und daß der mit der Ersatzmieterklausel verfolgte und von beiden Parteien gewollte Zweck nur dann erreicht werden konnte, wenn dem Ersatzmieter die mit dem Kläger vereinbarte Mietzeit zugestanden wurde.

  • BGH, 25.06.1957 - VIII ZR 241/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 24.05.1976 - VIII ZR 301/74
    Dennoch ist - soweit ersichtlich - allgemein anerkannt, daß unter bestimmten Voraussetzungen eine Genehmigung stillschweigend erteilt werden kann (Senatsurteil vom 25. Juni 1957 - VIII ZR 241/56 = WM 1957, 1030; Staudinger/Coing, BGB 11. Aufl. §§ 177, 178 Rdn. 4; Schultze-v. Lasaulx bei Soergel/Siebert, BGB 10. Aufl. § 177 Rdn. 23; Steffen in BGB-RGRK, 12. Aufl. § 177 Rdn. 7 m.w.Nachw.).

    Denn weiteres Erfordernis für die Annahme einer stillschweigenden Genehmigung ist, daß der andere Vertragsteil eine Stellungnahme erwarten konnte, was dann anzunehmen ist, wenn dieser durch das Schweigen erkennbar zu Maßnahmen hinsichtlich des ohne Vertretungsmacht abgeschlossenen Vertrags veranlaßt wurde (Senatsurteil vom 25. Juni 1957 a.a.O.).

  • BGH, 17.04.1967 - II ZR 157/64

    Anforderung an die Genehmigung eines schwebend unwirksamen Vertrages

    Auszug aus BGH, 24.05.1976 - VIII ZR 301/74
    Eine stillschweigende Genehmigung setzt indessen voraus, daß der Vertretene die schwebende Unwirksamkeit der Vereinbarung kannte oder zumindest mit ihr rechnete (BGHZ 47, 341, 352).
  • BGH, 24.09.1990 - II ZR 167/89

    Selbstkontrahierungsverbot bei Ermächtigung durch die Mitgesellschafter

    Ebenso wie eine Genehmigungserklärung entsprechend § 177 BGB voraussetzt, daß sich der Genehmigende der schwebenden Unwirksamkeit bewußt ist oder mit ihr rechnet (st. Rspr.; vgl. BGH, Urt. v. 25. April 1976 - VIII ZR 301/74, DB 1976, 1573, 1574; v. 4. Dezember 1980 - VII ZR 57/80, WM 1981, 171, 172; jeweils m.w.N.)/was vorliegend eine Offenlegung sämtlicher Vertretungsverhältnisse erfordert, wäre der Gesellschafter aufgrund seiner gesellschaftsrechtlichen Treuepflicht zu einem Widerspruch nur verpflichtet, wenn diese Offenlegung erfolgt wäre; dies ist indes weder festgestellt noch vorgetragen worden.
  • OLG Brandenburg, 15.09.2010 - 3 U 117/09

    Gewerbemietverhältnis: Vermieterwechsel bei Grundstücksübertragung

    Eine stillschweigende Genehmigung kommt ausnahmsweise in Betracht, wenn der Gegner des zustimmungsbedürftigen Geschäfts eine Stellungnahme erwarten konnte, was dann anzunehmen ist, wenn er durch das Schweigen erkennbar zu Maßnahmen hinsichtlich des Vertrages veranlasst wurde (BGH WM 1957, 1030; DB 76, 1573, 1574), und auf den hervorgerufenen Anschein der Zustimmung auch tatsächlich vertraut hat (BGH WM 1964, 224, 225).
  • BGH, 22.06.1989 - III ZR 100/87

    Bindung der Gemeinde an eine formunwirksame Verpflichtungserklärung

    Anders als die ausdrückliche Billigung (vgl. BGHZ 47, 341, 351 f [BGH 17.04.1967 - II ZR 157/64] ; BGH Urteil vom 21. September 1967 - II ZR 150/65 = WM 1967, 1164, 1165) würde eine stillschweigende Genehmigung der Vereinbarung voraussetzen, daß sich die Beklagte des Vertretungsmangels und der daraus herrührenden schwebenden Unwirksamkeit des Vertrages bewußt gewesen wäre oder daß sie zumindest damit gerechnet hätte (vgl. BGH Urteile vom 24. Mai 1976 - VIII ZR 301/74 = WM 1976, 876, 878 = DB 1976, 1573, 1574; vom 4. Dezember 1980 - VII ZR 57/80 = WM 1981, 171, 172; Senatsurteil vom 13. Oktober 1983 - III ZR 158/82 = NJW 1984, 606, 607) [BGH 13.10.1983 - III ZR 158/82] .
  • BGH, 14.11.1985 - III ZR 80/84

    Schuldumschaffung durch Hinterlegung von Geld zur späteren Weitergabe an einen

    Das bloße Nichtstun oder Schweigen genügt grundsätzlich nicht, um eine schlüssige Genehmigung annehmen zu können (BGH, Urteil vom 24. Mai 1976 - VIII ZR 301/74 = Betrieb 1976, 1573 f; MünchKomm - Thiel 2. Aufl. § 177 Rn. 25, § 184 Rn. 2, jew. m.w. Nachw.).
  • OLG Karlsruhe, 10.02.1981 - 3 REMiet 1/81

    Geltungsbereich des § 571 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), wenn nur einer der

    Eine stillschweigende Genehmigung setzt indessen voraus, daß der Gegner des zustimmungsbedürftigen Geschäfts eine Stellungnahme erwarten konnte, was dann anzunehmen ist, wenn er durch das Schweigen erkennbar zu Maßnahmen hinsichtlich des Vertrages veranlaßt wurde ( BGB NJW 1957, 1030; DB 1976, 1573, 1574), und auf den hervorgerufenen Anschein der Zustimmung auch tatsächlich vertraut hat ( BGB WM 64, 224, 225; Soergel-Leptien, § 182 Rdn. 6).
  • OLG Brandenburg, 24.03.2010 - 3 U 117/09

    Gewerberaummiete: Formerfordernis bei der rechtsgeschäftlichen Vereinbarung des

    Eine stillschweigende Genehmigung kommt ausnahmsweise in Betracht, wenn der Gegner des zustimmungsbedürftigen Geschäfts eine Stellungnahme erwarten konnte, was dann anzunehmen ist, wenn er durch das Schweigen erkennbar zu Maßnahmen hinsichtlich des Vertrages veranlasst wurde (BGH WM 1957, 1030; DB 76, 1573, 1574), und auf den hervorgerufenen Anschein der Zustimmung auch tatsächlich vertraut hat (BGH WM 1964, 224, 225).
  • BGH, 17.01.1980 - VII ZR 6/79

    Vertragsabschluß nach dem sog. Bauherrenerlaß - Konkurrenz zwischen

    Ihre hilfsweise erhobene Prozeßrüge kann nicht als stillschweigende Genehmigung gedeutet werden; denn sie war sich damals der schwebenden Unwirksamkeit der Schiedsgerichtsvereinbarung und damit ihrer Genehmigungsbedürftigkeit weder bewußt noch rechnete sie mit einer solchen Möglichkeit (vgl. zu diesem Erfordernis BGHZ 47, 341, 351 [BGH 17.04.1967 - II ZR 157/64]/352 m.N.; BGH Urteil vom 24. Mai 1976 - VIII ZR 301/74 = WM 1976, 876, 878).
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